KAUFPROZESS

IMMOBILIENSUCHE

Entsprechend den Bedürfnissen des Kunden wird AB House Project eine Auswahl an Wohnungen vorschlagen, die von großem Interesse sein könnten.

ÜBERPRÜFUNG DER GEFUNDENEN IMMOBILIE

Sobald die Immobilie identifiziert wurde, muss sie überprüft werden. Der erste Schritt ist die Beantragung der Nota Simple (die „Nota Simple“ ist ein offizielles Dokument, das vom spanischen Grundbuchamt ausgestellt wird und uns darüber informiert, wer der Eigentümer der Immobilie ist, ob es irgendwelche Belastungen (Hypotheken, Vorrechte, Dienstbarkeiten usw.) gibt und welche Einschränkungen und Beschränkungen die Eigentümer und/oder die Immobilie betreffen).

RESERVIERUNG DER IMMOBILIE

An diesem Punkt ist es erforderlich, die Wohnung zu reservieren und zu „blockieren“, um sie vom Markt zu nehmen und die nachfolgenden Phasen in Ruhe fortzusetzen.

Normalerweise wird eine Anzahlung von 10 % des Immobilienwerts auf das Konto des Eigentümers oder der Immobilienagentur, die ihn vertritt, gefordert.

Diese Anzahlung kann auch von einem ausländischen Girokonto per Banküberweisung erfolgen. Der endgültige Saldo muss mit einem unverkäuflichen Bankscheck erfolgen, der unbedingt von einer spanischen Bank auf den Namen des Eigentümers ausgestellt wird.

Gleichzeitig wird ein Kaufvertrag (genannt „arras-Vertrag“) unterzeichnet. Hier sind alle Aspekte der Transaktion enthalten (Immobiliendaten, Beteiligte, Verkaufspreis, Verkaufsbedingungen, voraussichtliches Datum der Beurkundung, …)

NOTARIELLE KAUFURKUNDE DER IMMOBILIE

Nach den oben genannten Überprüfungen wird unsere Agentur alle erforderlichen Unterlagen zum Notarbüro bringen und das endgültige Verkaufsdokument („Schriftstück“) überprüfen. Am Tag der Beurkundung werden wir bei Bedarf auch als offizielle Übersetzer anwesend sein.

Im Allgemeinen werden alle Praktiken im Zusammenhang mit den verschiedenen Transkriptionen der Urkunden und dem Ausgleich der entsprechenden Notarkosten einem Verwaltungsbüro (oft im Notar selbst vorhanden) namens „Gestoría“ anvertraut.

Die „Gestoría“ wird uns vor dem Datum der Beurkundung eine Kostenschätzung (= Bereitstellung von Mitteln) zusenden, die vom Käufer sofort nach der Unterzeichnung der Kaufurkunde beglichen wird. Mit diesen verfügbaren „Mitteln“ wird die Gestoría alle Kosten (einschließlich Notar- und öffentliche Registrierungskosten) bezahlen und die Kaufurkunde öffentlich registrieren. Auf Wunsch kann die „Gestoría“ auch die Eigentumsübertragung der Versorgungsleistungen und des Gemeinschaftseigentums übernehmen. Die Erteilung des IBI und die Abfallzahlung muss normalerweise der Käufer vornehmen.

Bei Beantragung eines Hypothekendarlehens wird diese „Gestoría“ direkt von der Bank verwaltet und ausgewählt, die die „Bereitstellung von Mitteln“ bereitstellt, um die ordnungsgemäße Abwicklung des gesamten Nachverkaufsprozesses zu gewährleisten, da eine Hypothek auf dieselbe Immobilie abgeschlossen werden muss. Jeder positive Saldo in Bezug auf die Bereitstellung von Mitteln wird von derselben „Gestoría“ mit den entsprechenden Rechnungen für jeden einzelnen Aufwand zurückerstattet.

GRATULATIONEN!!

Sie haben die Urkunde unterzeichnet und die Wohnung gehört jetzt Ihnen… Sie können umziehen und beginnen, diese wunderschöne Insel zu genießen!!

Compare listings

Vergleichen